Impressum und AGB

Inhaber/Inhaltlich verantwortlicher gemäss §10 Absatz 3 MDStV, § 55 Abs. 2 RStV:
ZTM Martin Mohr

Martin Mohr Zahntechnik
Schonisweilerstraße 10
88250 Weingarten

Kontakt:
Telefon: +49 (0)751 79103478
Fax:         +49 (0)751 56958076
Mail:        info@martinmohr-zahntechnik.de

Umsatzsteuer-ID (gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz): DE244188399

zuständige Kammer:
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Berufsbezeichnung:
Zahntechnikermeister (Titel verliehen in Deutschland)

AGB

Martin Mohr Zahntechnik  |  Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker Handwerkes ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2.  Preise

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den, am Tage der Lieferung, laut individueller Preisliste des Labors, gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen im Rahmen der „Regelversorgung“ werden nach der jeweils gültigen BEL Preisliste berechnet. Leistungen ausserhalb der Regelversorgung (gleichartige und andersartige Versorgungen) werden anteilig (gleichartige Versorgung) bzw. ganz (andersartige Versorgung) nach der vom Labor individuell kalkulierten BEB Zahntechnik berechnet.

2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Sie beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 %  werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Das Edelmetallgewicht kann auf einem Kostenvoranschlag lediglich geschätzt werden und ist erst im Laufe des Herstellungsprozesses verbindlich fest zu stellen.

Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall, Implantatteile, Geschiebe u.a.), sowie Veränderungen der Konstruktion und damit des Auftrages verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3.  Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4.  Versand

4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5.  Haftung

5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglichnachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.

5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.  Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.

Für die Folgen fehlerhafter eingesandter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

Bei mangelnder Okklusaler Gestaltung der Präparation, fehlender Hohlkehlpräparation und/oder scharfkantiger Präparation bei vollkeramischen Versorgungen erlischt die Gewährleistung des Labors, wenn trotz Rücksprache mit dem Auftraggeber der Auftrag ausgeführt werden soll.

7.  Material- und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8.  Zahlung

8.1 Sofern keine andere mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden.

8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9.  Eigentumsvorbehalt

9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.

9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.